Allgemeines


Generelle Infos

  1. Der Hund gilt erst nach einer positiven Teambeurteilung offiziell als Assistenzhund nach Bundesbehindertengesetz §39a.
  2. Nach der positiven Teambeurteilung erfolgt die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass. Der Satz lautet: „Der Inhaber/ Inhaberin benötigt einen Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund). Im neuen Behindertenpass ist es nur noch das Piktogramm des Logos.
  3. Die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass dient als Nachweis für Zutrittsrechte.
  4. Hinsichtlich der Lebensmittelhygiene gibt es aus fachlicher Sicht keine Bedenken.
  5. Laut Bundesbehindertengesetz §7 c. (1) stellt es eine unmittelbare Diskriminierung dar wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.  Sprich: Wenn uns der Zutritt mit Assistenzhund zu einem Lebensmittelgeschäft verweigert wird. Weiter geht´s unter Lebensmittelgeschäfte.
  6. Assistenzhunde sind von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit. Siehe hier.

Von der Wirtschaftskammer aus gibt es einen tolle Aktion hierzu. Sie haben eigens Flyer erstellt mit einem Aufkleber, den man bei der Eingangstür anbringen kann. Die Flyer kann man beim Diversity Referat kostenlos bestellen.

Quellen: BEHINDERTENPASS_Assistenzhunde_Service-_und_Signalhund_bundesweit vom Sozialministeriumsservice

Zusatzeintragungen Behindertenpass März 2015

Bundesbehindertengesetz

Argument Hygiene:

Sollte euch aufgrund der Hygiene der Zutritt verwehrt werden, dann könnt ihr gerne auf folgende Studie verweisen. In dieser wurde die Keimbestelastung von Assistenhundpfoten und Schuhen deren Besitzer, sowie Pfoten normaler Haushunde und Schuhe deren Besitzer verglichen. Die Folge war, dass auf den Pfoten der Hunde weniger Keime zu finden waren als auf den Schuhen der Besitzer.

Vos pilot study dog paw contamination AD 2021

Übersetzung – A Pilot Study on the Contamination of Assistance Dogs

Auch eine Studie, die interessant ist, ist die Studie aus der Schweiz in der Keimbelastungen von Hundefellen und Männerbärten verglichen wurden, die das selbe MRT verwendet haben.

Studie aus der Schweiz über Hunde im MR

Google-Übersetzung Studie aus der Schweiz über Hunde im MR

Update Corona:

Laut dem Sozialministerium gibt es laut einer Studie keinen Hinweis darauf, dass Hunde ihre Besitzer mit Corona angesteckt haben. Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes stellen kein größeres Risiko für die Verbreitung der Coronainfektion dar, als Menschen ohne Tierbegleitung.

Quelle: Schreiben des Sozialministeriums vom 9.12.2020

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