Hotels, Pensionen


Auch hier gilt der Grundsatz: „Ein Assistenzhund ist ein medizinisches Hilfsmittel!“ Für ein solches muss man keine Übernachtungsgebühren bezahlen und es darf in jedes Restaurant hinein. Als Vergleich verwende ich gerne den Rollstuhl. Einem Menschen im Rollstuhl würde man ja auch nicht den Zugang ins Hotel verwehren, nur weil er mit den Rädern Dreck hineinbringt. Man würde auch nicht eine Übernachtungsgebühr für den Rollstuhl verlangen, oder dass er nicht ins Restaurant darf.

Hierzu gibt es auch eine tolle Broschüre der Wirtschaftskammer Österreich zum Thema „Barrierefreies Reisen“ in der das Thema Reisen mit Assistenzhund behandelt wird. (Wichtig: Seite 14, 21 und vor allem 26).