Zu Risiken und Nebenwirkungen….


… lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Psychotherapeuten.

Klingt bekannt oder? Wer von euch wusste, dass es auch für Psychotherapie eine Packungsbeilage gibt? Ich jedenfalls nicht. Tja, bis jetzt. Deshalb möchte ich euch hier einen Auszug vorstellen.

 

„Wie und wodurch wirkt Psychotherapie und wie verläuft sie?

Psychotherapie kann kurrativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und persönlichkeitsentwickelnd wirken. Belegte Wirkfaktoren sind einfühlsames Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den/die PsychotherapeutIn.

Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Ausdrucks, die Förderung von Einsichts- und Sinneserleben, die Förderung kommunikativer Kompetenzen und Beziehungsfähigkeit, die Förderung der Bewusstheit, Selbstregulation, die Förderung von Lernmöglichkeiten, Lernprozessen und Interessen, ebenso durch die Förderung kreativer Erlebnismöglichkeiten sowie die Erarbeitung positiver Zukunftsperspektiven. Sehr entscheidend sind auch die Förderung tragfähiger sozialer Netzwerke udn Erfahrungen der Zusammengehörigkeit.

In der Regel verläuft die Psychotherapie so:

Der/Die PatientIn beschreibt in einem Erstkontakt die Beschwerden; dabei sollten auch seine/ihre Erwartungen udn Motivationen besprochen werden. Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen manchmal unter Einbezug des Umfeldes und der Lebensgeschichte des/der PatientIn. In einer gemeinsamen Reflexion zwischen PatientIn und TherapeutIn wird das zuvor bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu fördern. Eine ambulante Psychotherapie – wie hier beschrieben – ist in einen Aspekten zu unterscheiden von einer stationären Psychotherapie, in der der/die PatientIn z.B. durch ein TherapeutInnenteam betreut wird.

Wann wird Psychotherapie durchgeführt?

  • Bei psychischen Störungen oder psychiatrischen und psychosomatischen Errankungen aller Altersgruppen: Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatische Stresszustände, Suchtprobleme, Verhaltensstörungen, Sexualstörungen, Schulversagen, Ängste (Phobien, Panikattacken), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihre somatischen und psychischen Folgen.
  • Bei Störungen und Erkrankungen infolge allgemeiner Lebens- bzw Veränderungskrisen, in denen der/die PatientIn das Gefühl hat damit alleine nicht mehr zurecht zu kommen.
  • Für die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden.
  • Unterstützend bie einer medikamentösen Behandlung.

 

In welchen Fällen reicht Psychotherapie nicht bzw nur unter Vorbehalt aus?

Begrenzungen der psychotherapeutischen Behandlung sind dann gegeben, wenn Störungsbilder zuerst eine medizinische Maßnahme erfordern.

 

Wechselwirkungen der Psychotherapie

Wenn der/die PatientIn zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nimmt, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen. Ausnahmen können dann angezeigt sein, wenn in Absprache mit dem/der TherapeutIn im sleben Zeitrahmen eine Gruppenpsychotherapie in Anspruch genommen wird.

 

Neben-Wirkungen von Psychotherapie

  • Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben.
  • es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
  • Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern, oder verschlechtern.
  • Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können auftreten.

In der Therapie ist dies mit dem/der PsychotherapeutIn zu besprechen.

 

Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?

  • Die finanzielle und zeitliche Belastung.
  • Verstrickungen in der Beziehung zum/zur PsychotherapeutIn – die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung.
  • Wenn überhaupt keine Veränderung in Richtung der gestellten Therapieziele eintritt, wird empfohlen:
  1. Ansprechen der Problematik mit dem/der Psychotherapeutin.
  2. Wenn keine zufriedenstellende Reaktion von Seiten des/der Therapeutin erfolgt:
  3. Ansprechen der Problematik mit anderen fachlich kompetenten Personen z.B. in Beratungsstellen etc.
  4. Eventuell nochmaliege/zusätzliche medizinische Abklärung.
  5. Einen Psychotherapeutenwechsel in Betracht ziehen.

 

Für weitere Fragen stehen sowohl Ihr/Ihre PsychotherapeutIn als auch die jeweiligen Landesverbände des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) zur Verfügung: www.psychotherapie.at“

 

Quelle: Version_2 August 2010 auf Basis des Forschungsprojektes „Risiko, Nebenwirkungen und Schäden durch Psychotherapie“ 2007-2010

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