Öffentliche Transportmittel in Österreich


Taxi

Taxiunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet jeden Assistenznehmer mit seinem Assistenzhund zu transportieren – es gibt eine Beförderungspflicht. Ebenso wird hier die Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht erwähnt.

Gesetz

ÖBB – Österreichische Bundesbahn

für die Mitnahme von lebenden Tieren ist folgendes zu beachten:

  • Kleine, ungefährliche und in Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden unentgeltlich befördert.
  • Für die Beförderung eines nicht in einem entsprechenden Behältnis untergebrachten lebenden Tieres (z. B. Hund) wird die entsprechende Gebühr eingehoben.
  • Bei Assistenz-Hunden ist ein bisssicherer Maulkorb nicht erforderlich. Bei entsprechender Eintragung in den Behindertenpass werden diese unentgeltlich befördert.

Quelle: ÖBB

 

Wiener Linien

Hunde dürfen mitgenommen werden. Kleine Hunde in einem „tiergerechten Behälter“ oder Besitzer einer Jahreskarte sogar kostenlos. Für Hunde, die nicht in einem geeigneten Behälter transportiert werden, besteht Beißkorb- und Leinenpflicht.

Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass sind ebenfalls kostenlos!

Assistenzhunde mit gültigem Eintrag im Behindertenpass sind von der Beißkorb-Pflicht ausgenommen.

Quelle: Wiener Linien

 

Westbahn – Wien

Allgemein muss man für die Tiere einen festgesetzten Fahrpreis bezahlen und Hunde habe Leinen- und Maulkorbpflicht! Kranke Tiere dürfen NICHT befördert werden.

„Blindenführhunde und Begleithunde“ sind von der Tarifpflicht und Maulkorbpflicht ausgenommen. Allerdings müssen sie durch eine Kenndecke ausgewiesen sein und der Halter muss den entsprechenden Nachweis mitführen.

Quelle: Westbahn Wien