Allgemeines 2


Der Assistenzhund

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung, sowie nach Absolvierung einer spezielle Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsamkeit und spezifische Hilfeleistungen -besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet. Assistenzhunde sollen zum Zweck der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und Abbau von einstellungsmäßigen Barrieren.

Als Assistenzhund gelten Blindenführhunde, Service- und Signalhunde nach Maßgabe des § 39a Abs. 4 – 7 des Bundesbehindertengesetzes.

Achtung!

Als Assistenzhund gelten nur jene Hunde, welche die offizielle Prüfung beim Messerli Institut abgelegt haben! Andere Prüfungen sind in Österreich nicht offiziell anerkannt und diese Hunde haben somit auch keinerlei Zutrittsrechte.

Die Voraussetzung um zur Prüfung beim Messerli Forschungsinstitut antreten zu dürfen ist die gesundheitliche Eignung, Charakterliche Eignung und spezielle Ausbildung.

Gesundheitliche Eignung

  • Klinische Untersuchung und Blutbild
  • Orthopädische Untersuchung und Röngten
  • Neurologische Untersuchung
  • Verhalten bei der Untersuchung

Hier gehts zum Download für den Befunderhebungsbogen für den Tierarzt.

Leinen- und Maulkorbbefreiung:

Staatliche geprüfte Assistenzhunde sind von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit!

Geschäftszahl: BMASK-44.301/0075-IV/A/7/2014
Erstellt vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Sektion IV, Gruppe A, Abteilung 7
In Kraft getreten am 1. Jänner 2015
Damit außer Kraft: GZ 44.301/0027-IV/A/7/2010, 44.301/0015-IV/7/2008
Assistenzhunde werden in allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. Daher benötigen
Menschen mit Behinderung, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freien Zugang zu
öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen. Ausnahmen von der Maulkorb- und
Leinenpflicht ermöglichen ihre uneingeschränkte Aufgabenerfüllung. Die Gesundheit, ein
geeignetes Wesen, Sozial-/Umweltverhalten und der Gehorsam bilden daher eine
Grundvoraussetzung
für den verantwortungsvollen Einsatz von Assistenzhunden. Die hohen Anforderungen
liegen im Interesse der Menschen mit Behinderung, dienen der Sicherheit sowohl der
betroffenen Person als auch der Öffentlichkeit.

Quelle: „Richtlinien für Assistenzhunde“ vom Sozialministerium

Update wegen Corona:

Hunde können Covid19 nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht übertragen.

Quelle: Veterinärmedizinische Uni Wien


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2 Gedanken zu “Allgemeines

  • Mimi

    Könnte mir jemand bitte eine Kontaktstelle geben um mich über ptbs-Assistenzhunde zu informieren? Ich suche seit 3 Wochen nach einer Nummer, finde aber nichts… In Österreich gibt es leider noch keine Ausbilder aber ich bräuchte unbedingt eine Anlaufstelle… Ich hoffe du könntest mir helfen damit ich endlich erfahren kann, wie ich zu meinem vierbeinigen Unterstützer komme 🙂 danke im voraus

    Lg mimi

    • KLARA Autor des Beitrags

      Hallo Mimi,
      Sorry, dass es so lange gedauert hat. Auf der Homepage findest du meine Mailadresse. Am besten schreibst du mich an. Es gibt inzwischen sehr wohl ein paar Ausbildner für Ptbs-Assistenzhunde in Österreich.
      Lg. Klara